Fahrschule Salk
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FE-Klassen Fahrzeugart weitere Bedingungen mind. Alter
A Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen)
während der ersten 2 Jahre:
• bis 25 kW Leistung und
• bis 0,16 kW Leistung je Kilogramm
Leergewicht
Bewerber, die bereits 25 Jahre alt sind oder während dieser Frist werden, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben
18
A1 Leichtkrafträder
• bis 125 ccm Hubraum und bis 11 kW
Leistung
• weitere Einschränkungen (z. B.
Höchstgeschwindigkeit) sind möglich
• bei über 80 km/h:
Mindestalter = 18 Jahre
16
M Kleinkrafträder Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, bis 50 ccm und bis 45 km/h 16
  Mofa Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h und Krankenfahrstühle (wenn ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen wird: Mindestalter = 16 Jahre) 15
B PKW
bis 3 500 kg und bis 8 Sitzplätze
(ohne Führersitz) und Anhänger bis 750 kg oder Anhänger bis Leermasse des Zugfahrzeugs/zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3 500 kg
17
BE und Anhänger über 750 kg 17

FE: Fahrerlaubnis, FeV: Fahrerlaubnisverordnung (gültig ab 1. Januar 1999)
Die Fahrerlaubnisbehörde kann beim Mindestalter Ausnahmen zulassen.